Was man über Babylon wissen sollte

Vorwort:

 Eigentlich wollten wir in Babylon keine festen Gesetze und Regeln aufstellen, denn die meisten Dinge hielten wir bisher für selbstverständlich. Da es in der Vergangenheit allerdings doch schon Meinungsverschiedenheiten zu diversen Punkten gab, hielten wir es für angebracht, doch einige Leitlinien schriftlich zu fixieren.

 

Wer wir sind:


Babylon, die Stadt der Hingabe - diesen Titel haben die Stadtgründer gewählt um auszudrücken, was ihnen für ihre Stadt wichtig ist: mit ganzem Herzen dabei sein, sich dem Spielen und dem allgemeinen Stadtleben "hinzugeben". Es ist uns wichtig, eine lebendige Stadtgemeinschaft zu haben; d.h. jeder Bürger sollte sich aktiv am Stadtleben beteiligen und Interesse am Stadtgeschehen zeigen. Dies geschieht erfahrungsgemäß hauptsächlich durch den Stadtchat, drückt sich aber auch in der Wahlbeteiligung und im regelmäßigen Lesen des Stadtforums aus.


Was wir wollen:


Wir möchten eine Community bilden für Leute, die gerne zusammen spielen und Spaß haben wollen; eine übersehbare Gemeinschaft, wo jeder noch jeden kennt, und jeder sich mit seiner Stadt und ihren Grundsätzen identifiziert. Unser Ziel ist eine Community, in der jeder Bürger das Gefühl haben soll nach Hause zu kommen, sobald er die virtuelle Welt der BSW betritt.


Was wir nicht möchten:


Wir legen in Babylon großen Wert auf Fairness im Spiel und im Miteinander. Verstößt ein Bürger gegen die Regeln (Spielregeln, Netiquette), behält sich der Stadtrat vor, Konsequenzen zu ziehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Diese können von einer Verwarnung bis hin zum Stadtverweis reichen. Wer betrügen und schummeln möchte, suche sich bitte eine andere Stadt.

Als "Stadt der Hingabe" wünschen wir uns auch von unseren Bürgern die ungeteilte "Hingabe" an die Stadt. Von daher möchten wir keine Zweitnicks einbürgern. Es ist uns klar, daß das schwierig zu kontrollieren ist, aber wir rechnen mit eurer Fairneß :-). Aus dem o.g. Grund ist es auch nicht gerne gesehen, wenn Bürger Babylons Zweitnicks in anderen Städten (ARMfeld ausgenommen) unterhalten.


Neubürger:


Möchte ein User Bürger Babylons werden, so sollte er mit diesem Wunsch beim Bürgermeister oder einem anderen Stadtratsmitglied vorstellig werden. Er hat dann die Möglichkeit zwei Wochen "probezuschnuppern" und darf in dieser Zeit auch am Stadtchat teilnehmen. Die Zeit soll dem Antragsteller dazu dienen, unsere Bürger kennenzulernen, bzw. umgekehrt uns die Möglichkeit geben festzustellen, ob er in unsere Gemeinschaft passt. Innerhalb dieser Frist kann jeder Bürger Bedenken gegen eine Einbürgerung äußern. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Stadtrat über die Einbürgerung (Mehrheitsentscheidung, bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des BM doppelt).


Inaktive Bürger:


Wenn ein Bürger längere Zeit (sei es durch Urlaub, Arbeit, Krankheit, Sonstiges) nicht online sein kann, wäre eine entsprechende Mitteilung im Forum oder an den Stadtrat wünschenswert.

Sollte ein Bürger drei Monate inaktiv sein, werden wir nachfragen, ob denn noch Interesse an der Stadtmitgliedschaft bestehen. Verneint der Bürger dies oder reagiert gar nicht, wird er aufgrund der Versorgungskosten ausgebürgert.

Wir möchten ausdrücklich betonen, dass keiner ausgebürgert wird, wenn ihm noch etwas an der Stadt liegt und er nur vorübergehend mal weniger oder gar nicht online sein kann!


Infrastruktur:


Das Bauen von Spielgebäuden und Wohnhäusern, die Landschaftsgestaltung und die Zuweisung von Freiherrenparzellen unterliegen dem BM und erfordern jeweils die Zustimmung des Kämmerers.
In Babylon darf jeder Bürger den Residenztyp bauen, den er möchte, allerdings abhängig vom Bauplatz. Um ein einheitliches Stadtbild zu gewährleisten, dürfen bestimmte Residenztypen nur in dafür vorgesehenen Vierteln errichtet werden. Die Zuweisung der Freiherrenparzellen von Neubürgern richtet sich somit nach dem gewünschten Residenztyp. Spätere Änderungswünsche den Resityp betreffend sind nicht erwünscht.


Politisches:


"Staatsform"


Die Staatsform in Babylon gleicht am ehesten einem Parlamentarismus; d.h. die meisten Angelegenheiten werden im Stadtrat, Stadtchat oder in einer Bürgerversammlung diskutiert, die entgültige Entscheidung trifft jedoch in den meisten Fällen der Stadtrat. Das hat nichts damit zu tun, daß der "normale" Bürger von der Entscheidungsfindung ausgegrenzt werden soll, sondern hilft lediglich, Entscheidungen zügig und unkompliziert treffen zu können.

2) Wahl des Bürgermeisters

Der Bürgermeister (BM) wird jeden Monat von den Bürgern frei gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Jeder Bürger ist ausdrücklich dazu aufgerufen bekannt zu geben, ob er im nächsten Monat BM werden möchte. Dazu kann er auch gern eine Art Wahlprogramm bekannt geben für den Fall, dass er BM wird.
Sollte der aktuelle BM zum Aldermann gewählt werden, so rückt der derzeitige stellvertretende BM nach BSW-Bestimmungen automatisch ins Amt des BM nach und bestimmt dann seinen Stellvertreter.

3) Besetzung des Stadtrates

Der Stadtrat wird vom BM in Absprache mit den bisherigen Stadtratsmitgliedern (SRM) zusammengesetzt. Die Absetzung eines SRM kann nur mit einer Mehrheit im Stadtrat erfolgen, es sei denn, ein SRM möchte freiwillig zurücktreten. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des BM doppelt. Wird ein Amt im Stadtrat frei, wird dies im Stadtforum bekannt gegeben. Interessierte Bürger können sich dann beim BM oder jedem anderen SRM für das Amt bewerben. Die Entscheidung wird durch eine Mehrheit im Stadtrat getroffen. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des BM doppelt.

Wird ein Amt im Stadtrat frei, wird dies im Stadtforum bekanntgegeben. Interessierte Bürger können sich dann beim BM oder jedem anderen SRM für das Amt bewerben. Die Entscheidung wird durch eine Mehrheit im Stadtrat getroffen. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des BM doppelt. 

Hat der Bürgermeister seinem Stellvertreter alle Rechte erteilt, gelten alle Bestimmungen den BM betreffend auch für den Stellvertreter (die Doppelstimme bei Wahlentscheidungen ausgenommen)

4) Erweiterter Stadtrat

Der Stadtrat kann durch die Aufnahme von Ehrenmitgliedern erweitert werden. Als Ehrenmitglied des Stadtrates kann sich jeder bewerben, der mindestens 18 Monate in Babylon Bürger ist und mindestens 12 Monate in Babylon ein Stadtratsamt ausgefüllt hat. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Stadtrat (Mehrheitsentscheidung, bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des BM doppelt). Ein Ehrenmitglied des Stadtrates hat das Recht an Stadtratssitzungen teilzunehmen und verfügt wie alle Stadratsmitglieder über volles Stimmrecht.

5) Bürgerversammlung (BGV)

Bei Bedarf kann jederzeit durch den jeweiligen BM eine Bürgerversammlung (BGV) anberaumt werden. Den Antrag dazu darf jeder Bürger stellen. Der BM kümmert sich um eine zeitnahe Durchführung an der terminlich möglichst alle Bürger teilnehmen können. Er informiert die Bürger vorab hinsichtlich der zu besprechenden Themen. Die Moderation einer BGV obliegt dem BM bzw. dessen Stellvertreter oder einem Bürger, den der BM dafür benennt. Ein Protokoll der BGV wird an jeden Bürger per E-Mail gesendet.

6) Stadtratsversammlung

Bei Bedarf kann jederzeit durch den jeweiligen BM eine Stadtratsversammlung einberufen werden. Der BM kümmert sich um eine zeitnahe Durchführung an der terminlich möglichst alle Stadtratsmitglieder teilnehmen können. Er informiert die Stadtratsmitglieder vorab hinsichtlich der zu besprechenden Themen. Die Moderation einer Stadtratsversammlung obliegt dem BM bzw. dessen Stellvertreter oder einem Stadtratsmitglied, den der BM dafür benennt.
Ein Protokoll der Stadtratsversammlung wird an jedes Stadtratsmitglied per E-Mail gesendet. Die Ergebnisse der Stadtratsversammlung werden allen Bürgern per E-Mail gesendet.

7) Interne Differenzen

Gibt es Unstimmigkeiten in der Stadt, so ist das vorrangig im Stadtchat bzw. im persönlichen Tell zu diskutieren und zu klären. Vom Posten stadtinterner Querelen ins Stadtforum bitten wir abzusehen. Sowohl der BM als auch der gesamte Stadtrat stehen i.d.R. jederzeit für Fragen und Probleme zur Verfügung. Können die Unstimmigkeiten nicht auf diese Art und Weise gelöst werden, so werden diese in einer zeitnah anzusetzenden BGV (s. Punkt 5) besprochen.

8) Verstöße gegen Entscheidungen des Stadtrats

Sollte ein Bürger gegen ausdrückliche Entscheidungen des Stadtrates oder Mehrheitsentscheidungen einer BGV verstoßen, so behält sich der Stadtrat Konsequenzen bis zu einer Ausbürgerung dieses Bürgers vor (Mehrheitsentscheidung, bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des BM doppelt).

 

Diese Leitlinien wurden vom Stadtrat bestätigt und können nur mit einer Stadtratsmehrheit geändert werden.

 Der Einfachheit halber wird hier nur die männliche Form verwandt, was die weibliche jedoch jeweils mit einschließen soll (bevor uns jemand die Frauenrechtsbewegung auf den Hals hetzt *g)